Fragen und Antworten zum Niedersächsischen Hundegesetz

Warum wurde das Niedersächsische Hundegesetz weiter entwickelt?

In der Vergangenheit hat es immer wieder Beißvorfälle, teilweise mit sehr schweren bis tödlichen Verletzungen, gegeben. Deshalb musste der gesetzliche Rahmen verändert werden.

Was ändert sich für Hundehalter?

Hundehalter müssen ab dem Jahr 2013, unabhängig von der Hunderasse, eine Sachkunde nachweisen. Dies gilt für Halter, die zum ersten Mal einen Hund bekommen oder weniger als zwei Jahre einen Hund besessen haben. Es wird eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung erforderlich. Die theoretische Sachkunde muss belegt werden, bevor man einen Hund hat. Der praktische Nachweis folgt dann innerhalb der ersten zwölf Monate.

Wer darf denn die Sachkunde prüfen?

Das legen die Landkreise fest. Sachkundeprüfungen können zum Beispiel in Hundeschulen oder Vereinen stattfinden.

Kann man Hunde zukünftig einwandfrei identifizieren?

Ja. In Zukunft wird generell ein Transponderchip unter die Haut des Hundes implantiert. Darauf wird eine 15-stellige Nummer gespeichert sein, die eine Zuordnung zum Halter ermöglicht. Die Nummer ist in einer Datenbank, dem sogenannten Zentralen Register, hinterlegt.

Sind Personen- oder Sachschäden künftig versichert?

Ja. Jeder Hundehalter muss sein Tier versichern, wenn es älter als sechs Monate ist.
Das Gesetz sieht in dem Fall eine verbindliche Haftpflichtversicherung vor. Personenschäden sind bis zu 500.000 Euro und Sachschäden bis zu 250.000 Euro abgedeckt.

Andere Hundegesetze beinhalten sogenannte Rasselisten oder Größen-Gewichts-Regelungen - warum gibt es diese nicht in Niedersachsen?

Rasselisten sind praxisfremd, unvollständig und diskriminierend. Deshalb lehnen sie sowohl FDP alsauch die wissenschaftliche Fachwelt ab. Hunde sind nicht von sich aus gefährlich, meistens werden sie falsch gehalten oder erzogen. Beißvorfälle gibt es auch durch Hunderassen, die nicht in Listen aufgeführt sind. Daher greifen auch willkürliche Kriterien wie Hundegröße oder das Gewicht deutlich zu kurz.

Was passiert mit gefährlichen Hunden?

Wenn die Fachbehörde über aggressive Hunde oder sogar Beißvorfälle in Kenntnis gesetzt wird, muss sie diese Hinweise prüfen. Bei minderschweren Vorkommnissen können Verwarnungen ausgesprochen werden, bei schwereren Vorkommnissen wird ein Wesenstest gemäß des Hundegesetztes angeordnet.

Was ist ein Wesenstest?

Beim Wesenstest wird das Verhalten von auffällig gewordenen Hunden durch speziell ausgebildete Tierärzte geprüft. Eine Langfristprognose kann ein Wesenstest aber nicht sein, hängt die Entwicklung eines Hundes doch von den Haltungsumständen und der Erziehung ab.

Welche Konsequenzen können sich durch einen Wesenstest ergeben?

Wenn ein Hund durch einen Wesenstest als gefährlich eingestuft worden ist, muss der Halter unverzüglich eine Erlaubnis zum Führen des Hundes beantragen oder die Haltung aufgeben. Die Erlaubnis beinhaltet unter anderem die persönliche Eignung des Halters und
die praktische Sachkunde.

Wie definiert sich „zuverlässig" und „persönlich geeignet"?

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit eines Halters kann die Fachbehörde Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen. Wer vorsätzlich Straftaten begangen hat, die mit einer Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe geahndet worden, gilt nicht mehr als zuverlässig. Die persönliche Eignung ist in der Regel nicht gegeben wenn ein Hundehalter geschäftsunfähig ist, psychisch erkrankt oder seelisch oder geistig behindert ist. Als nicht geeignet wird auch angesehen, wer von Betäubungsmitteln oder Alkohol abhängig ist.

Wer darf einen gefährlichen Hund führen?

Ein gefährlicher Hund darf nur von einem geeigneten Halter gehalten und geführt werden. Weitere Personen, die den gefährlichen Hund führen wollen, müssen eine Bescheinigung der Fachbehörde für diesen Zweck mit sich führen. Außerhalb ausbruchssicherer Grundstücke ist der gefährliche Hund anzuleinen, allerdings kann der Leinenzwang auf Antrag und mit Bezug auf den Wesenstest gelockert werden.

Müssen Hundehalter durch das neue Gesetz deutlich mehr zahlen?

Nein. Den Haltern entstehen zwar teilweise höhere Kosten. Es wird aber nur ein Bruchteil dessen sein, was das Tier den Halter auch bisher schon gekostet hat. Berechnungen zufolge kostet ein Hund im Laufe seines Lebens insgesamt bis zu 10.000 Euro. Transponder-Chip, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung fallen deshalb in der Gesamtrechnung weniger ins Gewicht. Den Kosten stehen das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und eine steigende Akzeptanz der Hundehaltung gegen-über.

Gibt es denn jetzt eine absolute Sicherheit gegen Beißvorfälle?

Leider nein. Auch mit dem neuen Hundegesetz wird niemand einen hundertprozentigen Schutz vor Beißattacken garantieren können. Dennoch soll mit dem neuen Hundegesetz erreicht werden, dass die Halter mit ihren Hunden richtig umgehen. Alle Hundehalter müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein.

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