Liberalisierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Der FDP-Fraktion ist es wichtig, das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz bürgerfreundlich und verständlich zu formulieren.

Die Einbeziehung der Eigentümer in den Denkmalschutz ist ein großes Anliegen der FDP-Fraktion. Daher haben wir uns für die Stärkung der Denkmaleigentümer speziell im § 4 NDSchG eingesetzt. Mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes werden nun die Eigentümer bereits vor der Neueintragung in das Verzeichnis gehört. Somit kann die Stellungnahme des Eigentümers mit in die Entscheidung einbezogen werden. Die Eigentümer werden jetzt auch über die erfolgte Eintragung oder Löschung ihres Baudenkmals unverzüglich informiert. Dass die Eigentümer die Denkmaleigenschaft ihres Baudenkmals überprüfen lassen können und somit gegen die Eintragung in das Verzeichnis Klage erheben können, war für uns ebenso ein wichtiger Aspekt.

Der effiziente Einsatz von erneuerbaren Energien zur energetischen Verbesserung des Baudenkmals ist ebenfalls Bestandteil im Denkmalschutzgesetz. Besonders Fachwerkhäuser verbrauchen häufig viel Energie. Eine effiziente Heizung, etwa mit der Unterstützung durch erneuerbare Energien und/ oder Fassadendämmung lassen sich sehr gut realisieren. Aus liberaler Sicht sind geringe Energiekosten in jedem Fall mit dem Erhalt der historischen Bausubstanz vereinbar.

Auf Initiative der FDP-Fraktion wurde im Rahmen der Erhaltungspflicht eine fachgerechte Durchführung der Arbeiten am Denkmal durch den Denkmaleigentümer durchgesetzt. Damit müssen sie nicht Fachfirmen beauftragen sondern haben die Möglichkeit, die erforderlichen Arbeiten am Denkmal auch eigenständig aber dennoch fachgerecht durchführen zu können. Außerdem wird dem Eigentümer der Einsatz von modernen und der Zeit entsprechenden sowie wirtschaftlich vertretbaren Technologien bei der Sanierung von Baudenkmalen ermöglicht. Wir haben uns für mehr Freiheit in der fach- und sachgerechten Sanierung stark gemacht. Das sichtbare Erscheinungsbild des Denkmals darf dabei jedoch nicht verändert werden. Somit wird eine „Musealisierung“ der Baudenkmale verhindert, denn wir wollen, dass Menschen heute und auch in Zukunft in diesen historischen Gebäuden leben wollen und die heutigen Ansprüche an das Wohnen auch in einem Denkmal möglich werden.

Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass der Eigentümer nur dann den Verkauf eines beweglichen Denkmals der Landesregierung anzeigen muss, wenn dieses im Denkmalverzeichnis eingetragen ist (§ 11 Anzeigepflicht).

Für den Fall, dass die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung durch die Festlegung eines Grabungsschutzgebietes beeinträchtigt wird, hat das Land den Schaden zu ersetzen insoweit dieser vom Geschädigten nachgewiesen wurde.

Verhinderung des totalen Schatzregals – Beibehaltung des kleinen Schatzregals. Das totale Schatzregal bedeutet, dass alle Bodenfunde in das Eigentum des Staates über gehen. Für die Liberalen gewährleistet jedoch nur das kleine Schatzregal die Stärkung der Eigentümerrechte. Dies bedeutet, dass nur solche Funde, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind und die bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben, in das Eigentum des Landes Niedersachsen übergehen. Im Rahmen der Möglichkeiten des verfügbaren Landeshaushaltes erhält der Finder schließlich eine Belohnung. Zudem kann das Land das Eigentum an dem beweglichen Denkmal an den Eigentümer des Grundstücks übertragen, auf dem der Fund erfolgt ist. Damit wird das Ziel des Schatzregals - die Aufbewahrung und Erforschung der kostbaren und einzigartigen Schätze Niedersachsens – bewahrt und gleichzeitig die Eigentümerrechte sicher gestellt.

Mit der Einführung einer einheitlichen, freiwilligen und kostenlosen Denkmalschutzplakette wird das besondere Engagement der Eigentümer in Sachen Denkmalschutz öffentlich gezeigt und der erfolgreiche Abschluss von Restaurierungsmaßnahmen gekennzeichnet.

 



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