Soziales


Kinderschutz in Niedersachsen - Ein Jahr verbindliche Früherkennungsuntersuchungen

Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Roland Riese an das niedersächsische Sozialministerium. Wir dokumentieren Anfrage und Antwort im Wortlaut:

Unter dem Motto „Ein U fürs Leben" startete in Niedersachsen am 1. April 2010 das verbindliche Einladewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8. Unter dem Aspekt des Kinderschutzes werden seither die Kinder bzw. deren gesetzliche Vertreter vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8 eingeladen bzw. an die Teilnahme an den Untersuchungen erinnert. Wurde die Untersuchung durchgeführt, bestätigen die Ärzte dies dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gegenüber. Wenn trotz Einladung und Erinnerung keine ärztliche Bestätigung über eine durchgeführte Untersuchung vorliegt, informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie die örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfe. Diese prüft dann, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Einladungen/Erinnerungsschreiben wurden seit Einführung des verbindlichen Einladewesens in Niedersachsen verschickt?
2. Wie viele Meldungen sind dabei an das Jugendamt abgegeben worden?
3. In wie vielen Fällen hat das Jugendamt mit den betroffenen Familien Kontakt aufgenommen?
4. Bei wie vielen Meldungen an das Jugendamt handelte es sich um sogenannte falsch-positive Meldungen?
5. Wurden bzw. werden die Eintragungen bei Vorliegen einer falsch-positiven Meldung umgehend gelöscht?
6. In wie vielen Fällen ergab sich nach Kontaktaufnahme mit der betroffenen Familie durch das Jugendamt ein konkreter Handlungsbedarf für das Jugendamt?
7. Wie viele der betroffenen Familien waren dem Jugendamt bereits bekannt?
8. In wie vielen Fällen wurde ein konkreter Hilfebedarf neu festgestellt, bzw. wie viele neue Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden durch die Jugendämter durch die Kontaktaufnahme auf-gedeckt (also nicht bereits dem Jugendamt bekannte Familien)?
9. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob seit Einführung des verbindlichen Einladewesens eine Steigerung der Teilnahme an den Untersuchungen erreicht werden konnte?

Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.05.2011
für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit
und Integration
- 302.2-51019/10-2 -

Mit dem Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen trat zum 1. April 2010 auch das Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern (NFrüherkUG) in Kraft. In besonderem Focus stand und steht hierbei die Förderung der Kindergesundheit. Durch die Erhöhung der Teilnahmequote an den U-Untersuchungen (U5 bis U8 = im Alter von sechs Monaten bis 48 Monaten) soll die frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklungen und anderem Behandlungsbedarf bei möglichst allen Kindern gewährleistet werden. Darüber hinaus soll durch die Information der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ein Beitrag zur Verbesserung des Kinderschutzes geleistet werden.

In einem relativ kurzen Zeitraum von fünf Monaten wurden das gesamte Verfahren des Datentransfers von den Meldebehörden zum Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), die entsprechende Software sowie die notwendigen Dokumente inklusive Übersetzung in fünf Fremdsprachen entwickelt. Es wurde eine telefonische Hotline und ein Internetportal (www.uuntersuchungen.niedersachsen.de) eingerichtet.
Das Verfahren wurde mit der Ärztekammer Niedersachsen (äkn), den Berufsverbänden der Kinder- und Jugendärzte und der Hausärzte sowie dem Beauftragten des Landes für den Datenschutz ab-gestimmt. Die Einführung des verbindlichen Einladungswesens in Niedersachsen ist insgesamt ohne besondere Komplikationen realisiert worden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Seit Einführung des verbindlichen Einladungswesens am 1. April 2010 bis zum 31. März 2011 wurden insgesamt 328 420 Einladungen vom LS versandt. Die Anzahl der in diesem Zeitraum versandten Erinnerungen beläuft sich auf 107 113 Schreiben.

Zu 2:

Bis zum 31. März 2011 wurden insgesamt 19 357 Meldungen über eine Nichtteilnahme vom LS an die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gesandt.

Zu 3:

Das Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen sieht keine an das Land rückgekoppelte Datenerhebung vor. Der Landesregierung liegen daher keine gesicherten Informationen vor, in welchem Umfang Jugendämter tatsächlich mit den betroffenen Familien Kontakt aufgenommen haben. Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) hat eine Arbeitshilfe u. a. für den Umgang mit den Meldungen über eine Nichtteilnahme unter www.agjae.de veröffentlicht. Nach dem vorgeschlagenen Verfahrensablauf nimmt die Kommune in jedem Fall mit der betroffenen Familie - in einem ersten Schritt schriftlich - Kontakt auf.

Zu 4:

Die genaue Anzahl der falsch-positiven Meldungen ist nicht bekannt. Erfahrungen aus anderen Bundesländern, in denen ein verbindliches Einladungswesen schon länger etabliert ist, zeigen je-doch, dass ein relativ großer Anteil der Meldungen an die Kommunen erfolgt, obwohl eine Untersuchung stattgefunden hat. So wird z. B. aus Rheinland-Pfalz berichtet, dass „es sich in mehr als drei Viertel aller Fälle um sogenannte ‚falsch-positiv Meldungen'" handelt.1
Aufgrund erster Rückmeldungen der niedersächsischen Kommunen darüber, dass auch in Niedersachsen ein bedeutsamer Anteil der Meldungen falsch-positiv sind, hat das LS bereits Maßnahmen zur weiteren Optimierung des verbindlichen Einladungswesens ergriffen. Zum einen ist die Frist bis zur Absendung der Meldung an die Jugendämter seit Beginn des Jahres 2011 um eine Woche verlängert worden, um verspätete Teilnahmebestätigungen der Ärztinnen und Ärzte noch zu erfassen. Zum anderen wurden mit einem gemeinsamen Schreiben des LS und der Ärztekammer Niedersachsen alle niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie Hausärztinnen und Hausärzte nochmals auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur Rückmeldung an das LS nach Durchführung einer Früherkennungsuntersuchung hingewiesen.
Im Übrigen überprüft die Landesregierung die Auswirkungen des NFrüherkUG gemäß § 6 bis zum 1. Dezember 2014.

Zu 5:

Das LS erhält keine regelhafte Rückmeldung von den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe darüber, ob ein gemeldetes Kind an der jeweiligen Untersuchung bereits teilgenommen hatte. Insofern umfasst die Statistik des LS alle Meldungen an die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, auch falsch-positiv. Wenn das Landesamt in vereinzelten Fällen vonseiten der Jugendämter von tatsächlich durchgeführten Untersuchungen erfährt, trägt es dies in der Statistik nach. In den Fällen, in denen eine Teilnahmebestätigung von Ärztinnen und Ärzten nach Absendung der Meldung an das Jugendamt und damit deutlich verspätet noch übersandt wird, wird das zuständige Jugendamt umgehend informiert und die Statistik ebenfalls korrigiert.

Zu 6 bis 8:

Das Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen sieht keine Rückmeldung der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe an das Land vor. Der Landesregierung liegen daher keine Informationen hierzu vor.

Zu 9:

Bisher liegen die Quoten der bestätigten Teilnahmen aller Untersuchungen vor, zu denen in den Monaten April, Mai und Juni 2010 eingeladen wurde. Bei diesen drei Monaten liegt die Quote der bestätigten Teilnahmen jeweils bei rund 85 % (April 85,4 %; Mai 86 %; Juni 84,9 %).
Die ersten Ergebnisse einzelner Untersuchungsstufen, zu denen in späteren Monaten eingeladen wurde und deren kürzere Untersuchungsfrist bereits abgelaufen ist, deuten darauf hin, dass sich das verbindliche Einladungswesen zunehmend etabliert und die Teilnahmequoten steigen. So lag die Quote der bestätigten Teilnahmen der U5 (zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat), zu denen im Juni 2010 eingeladen wurde, bei 85,4 %. Bei den U5-Untersuchungen, zu denen im Oktober 2010 eingeladen wurde, lag die Quote der bestätigten Teilnahme bereits bei 90,7 %.
Besonders hervorzuheben ist, dass sich die Teilnahmequote der Untersuchungsstufe U7a (zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat) nicht von denen der anderen Untersuchungsstufen unter-scheidet, obwohl es sich hierbei um eine neu eingeführte Untersuchungsstufe handelt. Die Landesregierung sieht es auch als Verdienst des verbindlichen Einladungswesens an, dass diese noch relativ unbekannte Untersuchungsstufe in gleichem Maße wie die anderen angenommen wird.

Aygül Özkan

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1 Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e. V.: Kinderschutz und Kindergesundheit in Rheinland-Pfalz - Ergebnisse des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit für das Berichtjahr 2009, S. 19, Mainz, November 2010

Zur Presseinformation "Mehr Kinder bei der Früherkennung" geht's hier lang


Niedersachsen engagiert sich - Über 40 Prozent der Bürger haben ein Ehrenamt

Wie steht es um das Ehrenamt in Niedersachsen? Das wollte der sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, Roland Riese, wissen und stellte dazu eine Anfrage an die Landesregierung. Positives Ergebnis: Das Ehrenamt erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Rund 41 Prozent aller Niedersachsen ab 14 Jahren sind freiwillig und ehrenamtlich aktiv. Das sind 2,8 Millionen Menschen bei uns im Land. Die Engagementsquote bei den über 60jährigen liegt aktuell bei 37%. Das geht aus einer Erhebung des Bundes hervor.

Riese sagt, die Zahlen machten Mut. „Niedersachsen bietet auch viele Möglichkeiten, sich zu engagieren - zum Beispiel in Sportvereinen, der Freiwilligen Feuerwehr oder in der Altenhilfe. Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bietet das Land verschiedenste Programme an."

Der FDP-Sozialpolitiker lobt zugleich die so genannten Engagement-Lotsen für Ehrenamtliche. Dabei handelt es sich um eine Qualifikationsmaßnahme für engagierte Bürger in Zusammenarbeit mit Kommunen, lokalen Einrichtungen und ausgewählten Bildungsträgern.

Mehr Informationen zum Ehrenamt gibt es auch unter www.freiwilligenserver.de

 



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