Christian Grascha: „Anderthalb Jahre später als Hellseher aufzutreten, ist wenig originell.“
01.09.2010Hannover. Der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Christian Grascha sieht der Normenkontrollklage von SPD und Bündnis‘90/Die Grünen gelassen entgegen. „Die Haushalte 2009 und 2010 waren vollkommen zulässig", sagt Grascha, „beide Haushalte müssen als Einheit gesehen werden, denn die Auswirkungen der Krise waren zeitlich nur schwer zuzuordnen. Wenn SPD und Grüne jetzt behaupten, die positivere Entwicklung in Niedersachsen sei frühzeitig erkennbar gewesen, kann man nur sagen: Anderthalb Jahre später als Hellseher aufzutreten, ist wenig originell."
Grascha zufolge ist es ebenfalls unkritisch, einen Betrag in der Allgemeinen Rücklage zu belassen. „Das ist seit vielen Jahren in Niedersachsen Praxis", meint der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Zugleich sei es allgemeine Haushaltspraxis, auch bei kreditfinanzierten Haushalten Rücklagen zu erhalten. „Das war auch bei früheren Landesregierungen nicht anders."
Die Haushalte 2009 und 2010 seien von einer massiven Wirtschaftskrise und großen Unsicherheiten in den Prognosen gekennzeichnet gewesen, so Grascha. „Es ging darum, die Handlungsfähigkeit des Landes zu sichern. Die Art und Weise, wie Niedersachsen durch die Krise gekommen ist beweist: Die Landesregierung hat alles richtig gemacht."
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